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AGBs - Firma: Stuttgarter Verteildienst UG | Stand: 01. Maii 2011
1. Angebotene Preise sowie alle anderen Abmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erlangen erst
Verbindlichkeit durch die Auftragsbestätigung der Verteilfirma. Preisangebote werden in Euro zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer abgegeben und sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.
2. Preise für Verteilungen von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen werden jeweils
per 1.000 Stück angegeben und berechnet. Die Preise werden nach Format und Gewicht der Werbesendungen sowie
nach der Aufgabenstellung der Verteilart und der Bebauungsstruktur der Verteilgebiete berechnet. Unterliegt der
vereinbarte Auftrag der Überschreitung von Format und Gewicht der Werbesendung sowie Aufgabenstellung, Verteilart
und Verteilgebiet, so ist ein von der Verteilfirma neu festgesetzter und entsprechend höherer Preis als vereinbart zu
zahlen. Sendungen, die über Briefkästen zur Verteilung gelangen, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige
Sendungen erhalten in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 %.
3. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die zu verteilenden Sendungen rechtzeitig an die Anschrift der
Verteilfirma frei Haus anzuliefern. Die Verteilfirma haftet für die sorgsame Lagerung und Behandlung der Sendungen in
ihren Räumen. Kosten entstehen dem Auftraggeber durch die Lagerung nicht.
4. Unter rechtzeitiger Anlieferung ist der Eingang des Verteilgutes mindestens 3 Werktage vor Verteilbeginn bei der
vereinbarten Lieferanschrift zu verstehen. Wartezeiten, die durch Anlieferung und Übernahme eventuell entstehen
sollten, gehen als Auftragserfüllung zu Lasten des Auftraggebers.
5. Bei vereinbarten Verteilterminen werden die zur Verteilung einzusetzenden Verteilgruppen verbindlich eingeplant.
Falls der Auftraggeber aus irgendwelchen Gründen die Termine nicht einhalten kann, werden hierdurch zwangsläufig
Arbeitspausen entstehen. Diese Arbeitspausen werden als Auftragserfüllung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Da
die Dienstleistung im Bereich Haushaltwerbung hochgradig lohnintensiv ist, empfiehlt es sich für den Auftraggeber,
hierauf besonders zu achten.
6. Grundlage für die Durchführung eines erteilten Auftrages sind die nachfolgend beschriebenen Durchführungsrichtlinien.
7. Verteilart
a) Die Verteilung erfolgt ausschließlich an Haushalte durch Einstecken der Exemplare in Briefkästen. Es werden so viele Exemplare in die
Briefkästen gesteckt, wie diese Haushaltnamen aufweisen. Ausnahme: Vom Auftraggeber wird schriftlich eine andere Ausdeckungsquote
gewünscht.
b) Sollten in einem Haus mit mehr als 3 Haushalten keine einzelnen Briefkästen vorhanden sein, sondern lediglich ein Sammelbriefkasten für
das ganze Haus, so wird nur 1 Exemplar eingesteckt.
c) Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus bei der
aktuellen Verteilung nicht bedient.
d) Werbeexemplare werden ausschließlich an private Haushalte verteilt.
e) Auf mit einem Einwurfverbot versehene Briefkästen (gekennzeichnet durch gut sichtbar angebrachten Aufkleber) wird geachtet.
f) Von der Verteilung ausgenommen sind: Gewerbebetriebe, Büros, Kaufhäuser, Heime, Ausländersiedlungen, Feriensiedlungen, Kasernen,
Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebs- und Werksgelände sowie Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes
liegen.
g) Die Verteilfirma ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer zur Durchführung eines Verteilauftrages einzusetzen. Die Haftung für
die Verteilfirma bleibt in diesem Fall bestehen.
8. Beanstandungen und Reklamationen
a) Eventuelle Beanstandungen oder Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung können nur innerhalb 3 Tagen
nach ihrer Entstehung berücksichtigt werden. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie Tag, Ort, Straße und Haus-Nr. der Verteilung
sowie den Namen des Reklamanten und eine genaue Beschreibung der Umstände enthalten. Reklamationen haben grundsätzlich schriftlich
zu erfolgen.
b) Beanstandungen und Reklamationen werden unverzüglich geprüft und anschließend hierzu Stellung genommen.
c) Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet die Verteilfirma Kostenfreiheit insofern, als die Stückzahl des von der
Beanstandung betroffenen Einzel-Verteilbezirkes entweder gutgeschrieben wird oder nach Absprache mit dem Verteilunternehmen von der
Rechnung abgezogen werden kann. Begründete Beanstandungen bestehen insofern, wenn ganze Straßenzüge oder Verteilbezirks-Teile
nachweislich nur teilweise oder aber gar nicht beschickt wurden.
d) Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich jedoch in verschiedenen Verteilbezirken befinden, berechtigt nicht zum
Abzug von der Rechnung.
e) Wie allgemein üblich, gelten 5 % Streuverlust nicht als Mängel.
f) Für Überdrucke gelten folgende Regelungen als vereinbart: Die Druckereien liefern in der Regel Überdrucke mit an, die bis zu 10 % der
Gesamtmenge ausmachen können, ohne daß die Mengen in den Lieferscheinen der Druckereien gesondert ausgewiesen sind. Diese
Überdrucke und eventuelle Reste von Werbesendungen werden durch die Verteilfirma bis zu 2 Wochen nach einer Teil- oder
Gesamtverteilung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Exemplare als Makulatur behandelt. Eine weitere Lagerpflicht besteht
für die Verteilfirma nicht.
9. Haftung
a) Der Auftraggeber haftet für die Art und den Inhalt des Verteilauftrages, insbesondere für den textlichen Inhalt von Drucksachen sowie für
die Substanz der Warenproben. Eine Haftung der Verteilfirma wird ausgeschlossen. Die Verteilfirma ist berechtigt, die Verteilung von
Prospekten oder anderen Sendungen wegen Beanstandungen des Inhalts oder der Form (aus technischer Sicht heraus) abzulehnen. Dies
kann auch im Rahmen eines Gesamtauftrages für Teilverteilungen geschehen. Verteilaufträge hinsichtlich Sendungen, die gegen bestehende
Gesetze verstoßen, werden nicht durchgeführt.
b) Bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet die Verteilfirma nicht.
Des weiteren entfälllt die Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei Schäden durch Brand, Bruch oder Versand. Dies gilt ebenso für
Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht werden.
c) Die Verteilfirma übernimmt keinerlei Haftung für einen durch die Werbemaßnahmen erhofften, jedoch nicht eingetretenen Erfolg.
10. Rechnungsstellung und Zahlung
a) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluß der Aktion als Gesamtrechnung oder wahlweise als wöchentliche Teilrechnung.
b) Die Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung netto Kasse ohne Abzug von Skonto etc. sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung
werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweilig gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie der Einziehungskosten berechnet. Die weitere
Ausführung von laufenden Aufträgen kann durch die Verteilfirma bis zur vollständigen Bezahlung zurückgestellt und für die noch verbleibende
restliche Ausführung des Auftrages Vorauszahlung verlangt werden.
11. Schlussbestimmungen
a) Eventuelle zusätzliche Änderungen eines Auftrages bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
b) Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende Geschäftsbedingungen, so habe die Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.
c) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.